Zitat:"Das Oberverwaltungsgericht .. hatte ...., entgegen einer 2007 erteilten Erlaubnis für 8 Plätze sei die Einrichtung für 24 bis 26 Plätze «und damit illegal betrieben» worden."
Es war nach bis ins Detail gehenden, ausführlichen Absprachen mit dem Landesjugendamt in den Jahren 2007 bis Anfang 2009 beabsichtigt, das Internat auf 44 Plätze zu erweitern. Dazu lag auch die Baugenehmigung vor. Das Landesjugendamt hatte dem bereits im Frühjahr 2009 zugestimmt, auf ein Schreiben im Mai 2009 und …
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