Schon im alten Rom galt folgender Grundsatz, der das Rechtssystem prägte: In dubio pro reo. (Im Zweifel für den Angeklagten).
Dies gilt im weltlichen Recht, gilt auch in der Kirche, nur scheinbar für gloria.tv nicht.
Es gab nie eine Verurteilung durch ein kirchliches Gericht. Im Gegenteil, mehrmals wurde das Verfahren wegen Beweismangels eingestellt. Das allein sollte zu denken geben und sollte reichen, den Kirchenzerstörern nicht nachzueifern.
Gegen die Wahrheit der Beschuldigungen spricht …
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