Es besteht kein Unterschied zwischen der Tötung eines geborenen und eines ungeborenen Menschen: beide sind Menschen, auch wenn sie unterschiedlichen Wachstumsstandes sind.
Gäbe es ein Recht auf Tötung ungeborener Menschen müßte es folgerichtig auch ein Recht auf Tötung geborener Menschen geben...
Wie kann man ein Recht auf Abtreibung hben!!!!????. Selbst wenn ein Kind nach der Geburt behindert währe, hat es ein Recht auf ein Leben. Gott hat es so gewollt, so wie es ist. Auch der Sprecher "Recht auf Abrteibung- muß Gott danken, daß er Leben darf. Gottesgruß aus München Margit Eugenie
"...dann erklären sie mal warum der vatikan die todesstrafe erst 1969 (also nach dem konzil) abgeschafft hat..." Das kann ich gut erklären. Weil das ungeborene Kind im Mutterleib so vieler Verbrechen schuldig geworden ist das nur die Todesstrafe die einzige Antwort der Gerechtigkeit sein kann. Haben sie meinen Zynismus begriffen "tigerkatzi". Per Mariam ad Christum.