Mit der Immaculata
822

Blog Non possumus – Italien : "exkommuniziert"

Blog Non possumus - Italien

Lesen Sie Mit der Immaculata


Menzingen hat über Pater Petrucci am 8. März unsere italienischen Freunde vom Blog Non possumus – Italien telefonisch (!) „exkommuniziert“, weil sie durch die Veröffentlichung des Briefes der 37 Priester des französischen Distrikts diffamierende Äußerungen über Mgr Fellay verbreitet hätten.

Diese Maßnahme ist schlicht grotesk : Man exkommuniziert keine Gläubigen per Telefon! Nachfolgend die Erklärung unserer Freunde von Non possumus:

„Am 8. März 2013, habe ich [Gianluca Cruccas] um 19.46 Uhr einen Anruf des italienischen Distriktoberen der Priesterbruderschaft St. Pius X., Don Pierpaolo Petrucci, erhalten, der mir und Anna Rita [Onofri] unsere „Exkommunikation“, das Verbot, die Kapellen der Bruderschaft zu betreten und den Ausschluß von den Sakramenten mitteilte, und zwar aufgrund von „Diffamierungen gegenüber Mgr Fellay, Generaloberer der Bruderschaft.“ Ich habe zunächst nicht auf diese ungesetzliche „Exkommunikation“ geantwortet, indem ich das groteske Gespräch rasch beendete. Am 9. März 2013 habe ich dann Don Petrucci per SMS mitgeteilt, daß wir auf seine scheinheilige „Exkommunikation“ über unseren Blog im Internet geantwortet hätten.

Wir haben Don Petrucci mit Hilfe eines heiligmäßigen Priesters der Tradition geantwortet, der die Frage untersucht und die legislativen Belegstellen im Kirchenrecht von 1917 gefunden hat (dieses Kirchenrecht ist das der katholischen Kirche einzig erlaubte, aber weder das „reformierte“ Kirchenrecht Johannes Pauls II. noch das willkürliche „dritte“ Kirchenrecht der Priesterbruderschaft St. Pius X., das aus verschiedenen Elementen der beiden anderen zusammengesetzt ist). Dies dient allen zum Beweis, daß die Gesetze der katholischen Kirche in keiner Weise auf diesen mißbräuchlichen, ungerechten und brutalen Akt Anwendung finden.“

Die Forsetzung des Artikels können Sie auf diesem Link in italienischer Sprache lesen. Mgr Fellay hat aufgrund dieses Artikels, der das Kirchenrecht von 1917 untersucht, keinerlei ausreichende Gründe für eine solche Strafe; er hat keinerlei Vollmacht, sie anzuwenden, noch hat er die Verfahrensweisen für ihre Anwendung beachtet.

Wir stehen mit ganzem Herzen an der Seite unserer italienischen Freunde; wir unterstützen sie und verlinken ihren Blog unter unseren befreundeten Blogs.