WER KLÄRT DIE AUFKLÄRER AUF?
Dieser
Artikel wurde vom verantwortlichen Redakteur der Katholischen Monatsschrift
„DER FELS“ aus Deutschland verfasst und in der Nr. 12 vom Dezember 2006
veröffentlicht. Mit freundlicher Erlaubnis des erwähnten Redakteurs möchten wir
diesen Artikel den Benützern unserer Internet-Adresse zur Kenntnis bringen.
(Die Betonung durch „Fettdruck“ stammen von unserem Verein.)
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„Das Böse ist immer und überall – wenn Aberglaube zum Fluch
wird, muss der Verstand ran“ ist ein Artikel von Karin Seibold (Augsburger
Allgemeine Zeitung, 31.10.06) überschrieben, der über einen heidnischen Brauch
aus dem alten Irland berichtet, der als Halloween bezeichnet wird. Mit Halloween
ist das Heidentum zurückgekehrt.
Wenn jetzt gegen
Halloween Verstand und Vernunft mobilisiert werden sollen, ist es zugleich an
der Zeit, 250 Jahre Aufklärung etwas unter die Lupe zu nehmen. Die Aufklärer
hatten uns doch von jedem Aberglauben befreien wollen. Jetzt sind wir bei Halloween
gelandet. Laut Emnid „glauben gut 40% der Deutschen, dass in ihrem Leben
geheime, magische Kräfte wirken“. Gemessen am Ziel der Aufklärung ist das ein
mageres Resultat. Nebenbei, mit Halloween- und Esoterikartikeln lässt sich in
Form von Kostümen, Glückssteinen, Anhängern und Amuletten eine Menge Geld
verdienen.
Die rationalistischen
Aufklärer wollten uns nicht nur vom Aberglauben, sondern auch vom Glauben an
Gott emanzipieren. In der Französischen Revolution setzten sie eine Hure als
Göttin der Vernunft auf den Altar von Notre Dame in Paris. Verdächtig war schon
damals, dass der absolute Glaube an die Vernunft mit Staatsterror durchgesetzt
wurde.
Die Rationalisten hielten, auch nach den Erfahrungen der
Französischen Revolution und der Glaubenskriege totalitärer Natur im 20.
Jahrhundert, daran fest, dass die Vernunft der alleinige Maßstab sein müsse, um
die Wahrheit zu erkennen. Inzwischen
sind wir beim Relativismus angekommen, demzufolge es keine absolute Wahrheit
gibt.
Es ist allein die
Kirche, die daran festhält, dass der Mensch wahrheitsfähig ist, wie das in der
Enzyklika über das Verhältnis von Glaube und Vernunft (Fides et Ratio) vom 14.
September 1998 von Papst Johann Paul II. überzeugend dargelegt wird. Wegen der
Bedeutung dieser Frage für Kirche und Gesellschaft seien aus diesem Schreiben
einige wenige Passagen zitiert:
„Glaube und Vernunft sind die beiden Flügel, mit denen sich
der menschliche Geist zur Betrachtung der Wahrheit erhebt. Die Kirche ist auf
diesem Weg der Suche nicht unbeteiligt. Unter den verschiedenen Diensten, die
sie der Menschheit anzubieten hat, gibt es einen, der ihre Verantwortung in
ganz besonderer Weise herausstellt: den Dienst an der Wahrheit.
Durch die Schöpfung
können die ‚Augen’ des Verstandes zur Erkenntnis Gottes gelangen, denn durch
die Geschöpfe lässt er die Vernunft seine Macht und seine Gottheit erahnen
(vgl. Römer 1,20).
Der Vernunft des Menschen wird also eine Fähigkeit
zuerkannt, die gleichsam ihre natürlichen Fähigkeiten zu übersteigen scheint.
Diesem Denken stellen
sich verschiedene, philosophisch aufbereitete Formen eines atheistischen
Humanismus entgegen, die den Glauben als für die Entwicklung der vollen
Vernünftigkeit schädlich und entfremdend darstellen. Sie scheuen sich nicht,
sich als neue Religionen zu präsentieren. Damit wir die Ausgangsbasis für
Zielsetzungen geschaffen, die sich auf der politisch-gesellschaftlichen Ebene
zu totalitären Systemen und damit zum Trauma für die Menschheit auswuchsen“.
Die Anhänger der Aufklärung heben stets hervor, der Mensch
solle frei sein und seine Entscheidungen und sein Leben selbst bestimmen.
Deshalb dürfe auch der Staat keinen Einfluss auf Gewissensentscheidungen
nehmen. Mittlerweile wird derselbe Staat
bemüht, Gewissensentscheidungen mit staatlichen Sanktionen zu missachten, wenn
sie „Errungenschaften der Moderne“ im Wege stehen. Erinnert sei an Ärzte und
Krankenhauspersonal, die sich aus Gewissensgründen weigern, an Abtreibungen
mitzuwirken und die deswegen mit Entlassungen oder beruflichen Nachteilen
rechnen müssen. Das folgenreiche Gewissensexamen des Rocco Buttiglione als
Kandidaten für den Vorsitz einer EU-Kommission ist ein allgemein bekanntes
Beispiel für ausgeübten Gewissenszwang.
Anstelle des aufgegebenen Wahrheitsanspruchs tritt heute die
Diktatur der demokratischen Mehrheit, die das zum Gesetz macht, was Mehrheiten
bestimmen, selbst wenn dabei Grundrechte wie das Recht auf Leben verletzt
werden.
Internet IV 19.01.2007