WER KLÄRT DIE AUFKLÄRER AUF?

 

Dieser Artikel wurde vom verantwortlichen Redakteur der Katholischen Monatsschrift „DER FELS“ aus Deutschland verfasst und in der Nr. 12 vom Dezember 2006 veröffentlicht. Mit freundlicher Erlaubnis des erwähnten Redakteurs möchten wir diesen Artikel den Benützern unserer Internet-Adresse zur Kenntnis bringen. (Die Betonung durch „Fettdruck“ stammen von unserem Verein.)

 

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„Das Böse ist immer und überall – wenn Aberglaube zum Fluch wird, muss der Verstand ran“ ist ein Artikel von Karin Seibold (Augsburger Allgemeine Zeitung, 31.10.06) überschrieben, der über einen heidnischen Brauch aus dem alten Irland berichtet, der als Halloween bezeichnet wird. Mit Halloween ist das Heidentum zurückgekehrt.

Wenn jetzt gegen Halloween Verstand und Vernunft mobilisiert werden sollen, ist es zugleich an der Zeit, 250 Jahre Aufklärung etwas unter die Lupe zu nehmen. Die Aufklärer hatten uns doch von jedem Aberglauben befreien wollen. Jetzt sind wir bei Halloween gelandet. Laut Emnid „glauben gut 40% der Deutschen, dass in ihrem Leben geheime, magische Kräfte wirken“. Gemessen am Ziel der Aufklärung ist das ein mageres Resultat. Nebenbei, mit Halloween- und Esoterikartikeln lässt sich in Form von Kostümen, Glückssteinen, Anhängern und Amuletten eine Menge Geld verdienen.

 

Die rationalistischen Aufklärer wollten uns nicht nur vom Aberglauben, sondern auch vom Glauben an Gott emanzipieren. In der Französischen Revolution setzten sie eine Hure als Göttin der Vernunft auf den Altar von Notre Dame in Paris. Verdächtig war schon damals, dass der absolute Glaube an die Vernunft mit Staatsterror durchgesetzt wurde.

Die Rationalisten hielten, auch nach den Erfahrungen der Französischen Revolution und der Glaubenskriege totalitärer Natur im 20. Jahrhundert, daran fest, dass die Vernunft der alleinige Maßstab sein müsse, um die Wahrheit zu erkennen. Inzwischen sind wir beim Relativismus angekommen, demzufolge es keine absolute Wahrheit gibt.

Es ist allein die Kirche, die daran festhält, dass der Mensch wahrheitsfähig ist, wie das in der Enzyklika über das Verhältnis von Glaube und Vernunft (Fides et Ratio) vom 14. September 1998 von Papst Johann Paul II. überzeugend dargelegt wird. Wegen der Bedeutung dieser Frage für Kirche und Gesellschaft seien aus diesem Schreiben einige wenige Passagen zitiert:

„Glaube und Vernunft sind die beiden Flügel, mit denen sich der menschliche Geist zur Betrachtung der Wahrheit erhebt. Die Kirche ist auf diesem Weg der Suche nicht unbeteiligt. Unter den verschiedenen Diensten, die sie der Menschheit anzubieten hat, gibt es einen, der ihre Verantwortung in ganz besonderer Weise herausstellt: den Dienst an der Wahrheit.

Durch die Schöpfung können die ‚Augen’ des Verstandes zur Erkenntnis Gottes gelangen, denn durch die Geschöpfe lässt er die Vernunft seine Macht und seine Gottheit erahnen (vgl. Römer 1,20).

Der Vernunft des Menschen wird also eine Fähigkeit zuerkannt, die gleichsam ihre natürlichen Fähigkeiten zu übersteigen scheint.

Diesem Denken stellen sich verschiedene, philosophisch aufbereitete Formen eines atheistischen Humanismus entgegen, die den Glauben als für die Entwicklung der vollen Vernünftigkeit schädlich und entfremdend darstellen. Sie scheuen sich nicht, sich als neue Religionen zu präsentieren. Damit wir die Ausgangsbasis für Zielsetzungen geschaffen, die sich auf der politisch-gesellschaftlichen Ebene zu totalitären Systemen und damit zum Trauma für die Menschheit auswuchsen“.

 

Die Anhänger der Aufklärung heben stets hervor, der Mensch solle frei sein und seine Entscheidungen und sein Leben selbst bestimmen. Deshalb dürfe auch der Staat keinen Einfluss auf Gewissensentscheidungen nehmen. Mittlerweile wird derselbe Staat bemüht, Gewissensentscheidungen mit staatlichen Sanktionen zu missachten, wenn sie „Errungenschaften der Moderne“ im Wege stehen. Erinnert sei an Ärzte und Krankenhauspersonal, die sich aus Gewissensgründen weigern, an Abtreibungen mitzuwirken und die deswegen mit Entlassungen oder beruflichen Nachteilen rechnen müssen. Das folgenreiche Gewissensexamen des Rocco Buttiglione als Kandidaten für den Vorsitz einer EU-Kommission ist ein allgemein bekanntes Beispiel für ausgeübten Gewissenszwang.

 

Anstelle des aufgegebenen Wahrheitsanspruchs tritt heute die Diktatur der demokratischen Mehrheit, die das zum Gesetz macht, was Mehrheiten bestimmen, selbst wenn dabei Grundrechte wie das Recht auf Leben verletzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Internet IV 19.01.2007