Zwei Drittel der islamistischen Gefährder sind deutsche Staatsbürger durch Turboeinbürgerung und Doppelpass

VERÖFFENTLICHT AM 03. Mai 2024 von Boris Reitschuster

Von Kai Rebmann

„Wir leben in Deutschland in einem Rechtsstaat. Wer hier das Kalifat ausrufen will, gehört nicht zu unserem Land. Hier in Deutschland gilt das Grundgesetz.“ Nein, diese Sätze stammen nicht aus den Reihen der AfD, es sind Aussagen aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Der Minister selbst legte via „X“ nach: „Wem ein Kalifat lieber sein sollte als der Staat des Grundgesetzes, dem steht es frei auszuwandern.“ Damit wird zumindest indirekt die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern und/oder einen Passentzug ins Spiel gebracht.
Denn: Eine deutliche Mehrheit der hierzulande lebenden islamistischen Gefährder hat die deutsche oder – und dieser Zusatz ist besonders wichtig – eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der AfD hervor. Bei wie vielen dieser Islamisten es sich um Deutsche mit Migrationshintergrund handelt, ergibt sich aus dem Statement des Innenministeriums von Nancy Faeser (SPD) leider nicht.
Die Behörden gehen zum Stichtag (3. April 2024) von 480 islamistischen Gefährdern (davon 342 mit deutscher oder doppelter Staatsbürgerschaft) sowie 504 „relevanten Personen“ (334 mit deutscher oder doppelter Staatsbürgerschaft) aus, die dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zuzuordnen sind. Der Verfassungsschutz schätzt das „islamistisch-terroristische Personenpotenzial“ in Deutschland darüber hinaus auf rund 1.680 Akteure, wovon 860 die deutsche oder doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Gleichzeitig entlarvt die Kleine Anfrage aber auch, wie ernst bzw. wenig ernst es der Bundesregierung mit der von Kanzler Olaf Scholz (SPD) bereits im Oktober 2023 großspurig angekündigten und von den zuständigen Ampel-Ministern jetzt – in Zeiten des EU-Wahlkampfs und anstehender Landtagswahlen im Osten – wiederholten Abschiebe-Offensive ist. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit lediglich 12 (!) islamistische Gefährder ausgewiesen. Seit Jahresbeginn erfolgten bis zum Stichtag vier Abschiebungen, womit sich dieses marginale Niveau auch heuer zu bestätigen scheint.
Aktuell verbüßen 94 Gefährder (davon 39 mit deutscher oder doppelter Staatsbürgerschaft) sowie 22 „relevante Personen“ (davon 15 mit deutscher oder doppelter Staatsbürgerschaft) eine Haftstrafe in Deutschland. Offene bzw. noch nicht vollstreckte Haftbefehle liegen laut Auskunft der Bundesregierung derzeit, soweit es in Deutschland lebende bzw. gemeldete Personen betrifft, keine vor. Gegen 124 im Ausland lebende Verdächtige gibt es hingegen insgesamt 138 offene bzw. nicht vollstreckte Haftbefehle.
Ganz ähnliche Töne wie zuletzt von Marco Buschmann und dessen Ministerium kommen immer wieder aus der AfD – mit dem Unterschied, dass sie dort umgehend und selbst wenn sie im Zusammenhang mit schwersten Straftaten fallen, in den Mainstream-Medien skandalisiert werden. So geschehen etwa im Januar 2024, nachdem Alice Weidel via „JF“ gefordert hatte, „Kriminellen, Gefährdern, Terroristen und Vergewaltigern“ den Pass zu entziehen, sofern diese neben der deutschen noch eine weitere Staatsbürgerschaft haben.
Sehr viel einfacher macht sich derartige Diskussionen die Bundesregierung. Dort reagiert man auf die Kalifat-Schande von Hamburg unter anderem mit dem Hinweis, dass eine derartige Forderung allein nicht strafbar sei. Die „Welt“ zitiert eine Sprecherin des Innenministeriums im Zusammenhang mit einem möglichen Passentzug für islamistische Gefährder wie folgt: „Vorwerfbares Fehlverhalten allein, so schwer es auch wiegen mag, kann daher keinen Staatsangehörigkeitsverlust rechtfertigen; dieses ist primär mit den allgemeinen Mitteln des Strafrechts und Gefahrenabwehrrechts zu bekämpfen.“

Das mag – nach aktuellem Stand – zwar alles stimmen, führt aber dennoch am Kern der Diskussion und vor allem des Problems vorbei. Ganz offensichtlich fehlt es derzeit insbesondere am politischen Willen, die diesbezügliche Rechtslage auch nur anzutasten, geschweige denn zu ändern. Dies wäre – die entsprechenden Mehrheiten vorausgesetzt – grundsätzlich aber natürlich jederzeit möglich.
Oder um es mit den Worten von Alice Weidel zu Jahresbeginn zu sagen: „Der Automatismus, Straftäter deshalb nicht abzuschieben, weil sie eben auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ist aufzuheben.“ Stattdessen kann es der Ampel mit dem Verramschen des deutschen Passes gar nicht schnell genug gehen – was schon sehr bald den entsprechenden Niederschlag in den einschlägigen Kriminalitäts- und Gefährder-Statistiken finden wird. Aber auch das scheint politisch ausdrücklich gewünscht zu sein.