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Tagesschau 30.Juni 1988

ARD Tagesschau vom 30.Juni 1988
carlosmiguel
Die Exkommunikationen A.D. 1988, welche die Konzilssekte gegen die FSSPX und deren gültig geweihte Bischöfe verhängt hatte, waren von Anfang an ein Akt der grausamen Willkür, sowie Latae Sententiae unwirksam und nichtig. Ein Ding, das es nicht gibt und auch niemals gegeben hat, kann man auch gar nicht aus der Welt schaffen; dies zu erkennen erfordert Bereitschaft zur Logik. Papst Benedikt XVI. …Mehr
Die Exkommunikationen A.D. 1988, welche die Konzilssekte gegen die FSSPX und deren gültig geweihte Bischöfe verhängt hatte, waren von Anfang an ein Akt der grausamen Willkür, sowie Latae Sententiae unwirksam und nichtig. Ein Ding, das es nicht gibt und auch niemals gegeben hat, kann man auch gar nicht aus der Welt schaffen; dies zu erkennen erfordert Bereitschaft zur Logik. Papst Benedikt XVI. hatte 2007 den traditionstreuen Katholiken also Sand in die Augen gestreut, als er vorgab, jene „Exkommunikationen“, die es wirksam niemals gegeben hatte, aufgehoben zu haben. Warum?

Jedem Delinquent, der vor ein ordentliches Gericht gestellt wird, muß die Anklage klipp und klar formuliert vorgetragen werden. Alleine der schwammige Terminus eines nicht präzisierten, exakt definierten Vorwurfs das „Ungehorsams“ reicht nicht aus - auch nicht vor einem kirchlich-kanonischen Gerichtsverfahren!

Kirchenrechtlich gibt es zwei Kategorien von Gehorsam: Den dogmatischen und den pragmatischen. Um welche Form dieses „Ungehorsams“ hätte es sich im Falle der FSSPX denn gehandelt?

Den dogmatischen Ungehorsam? Lächerlich! Welcher Form der Häresie oder Apostasie hätte man denn Seiner Eminenz Marcel Lefebvre jemals vorwerfen wollen? Da war nix, und da ist bis dato nix! Anders sieht es ja leider bei vielen seiner zeitgenössischen Adepten in der Nachfolge aus... aber das ein anderes, trauriges Kapitel... Also den pragmatischen Ungehorsam? Ja, das ist was dran.

Eine hierarchisch strukturierte Körperschaft, wie es die Heilige Kirche bis zum Zweiten Vatikanum gewesen war, muß nun einmal funktionieren. Einer ist der Obere, andere sind die Unteren. Salopp und auf gut bairisch: Der Ober sticht den Unter. Einer hat das Sagen, die Untergebenen folgen gehorsam.

Nun kann jedoch niemand einem Übel gegenüber Gehorsam einfordern; der also beauftragte Untere darf in einem solchen Fall den Gehorsam rechtswirksam verweigern. Wenn z.B. eine Alkoholikerin ihrem Kind befiehlt, im Supermarkt nebenan ein frische Pulle Schnaps zu klauen, dann darf das Kind den Gehorsam verweigern. Und wenn nun ein Papst, samt Kardinalskollegium, von einem Erzbischof Marcel Lefebvre verlangt, er solle ab sofort eine „neue“ Lehre verkünden, er dürfe gar keine tridentinische Messe mehr zelebrieren, sondern anstatt dessen eine „neue“ Messe, in der nunmehr der Mensch im Vordergrund und Unser Herrgott Jesus Christus im Hintergrund steht, wenn ihm nunmehr verboten sei, in der Tradition, also im vorkonziliaren, wahren Kirchenverständnis, Bischöfe zu weihen - und dies alles ohne eine einzige stichhaltige Begründung zu geben... nun, dann darf auch eine Erzbischof Lefebvre ungehorsam sein. Seine Eminenz hat am Ende seines Kleriker-Lebens schließlich nichts anderes gewirkt als zu dessen Beginn. Etwas, was während seines gesamten Kleriker-Lebens gut und gültig gewesen war, kann nicht auf einmal schlimm und verboten sein; das ist unlogisch, darin liegt ein klassisches Paradoxon, eine contradictio in adiecto - wie gesagt, obendrein ohne Begründung, weil es eben keine geben kann. Einen Ungehorsam, wie ihn Seine Eminenz geleistet hat, erlaubt uns auch ausdrücklich unser hochverehrter Kirchenlehrer, der heilige Thomas von Aquin.

Nein, ganz im Gegenteil: Seine Eminenz Marcel Lefebvre hat sich während seines gesamtes Leben getreulich an das Paulus-Wort gehalten, welches auch er auch zum Spruch für sein Bischofsamt gewählt hatte: Tradidi quod ut accepi – Ich habe euch alles genau so weitergegeben, wie ich es selber empfangen habe. Sämtliche Kleriker, auch und vor allem der Papst, müssen, erstens, den Glauben unverändert und unverkürzt bewahren, und, zweitens, sie müssen ihn unverändert und unverkürzt weitergeben. Darin liegt eine ihrer zentralen Aufgaben. Am Glaubensgut herumzudoktern, es gar ins Gegenteil zu verkehren, ist nicht erlaubt; es ist sogar schwer sündhaft. Quod erat demonstrandum.

carlosmiguel
k_joha02
In den Augen des Hl. Vaters Papst Benedikt bestannt die Exkommunikation bestimmt! Ich denke, dass er glaubte das sie in jedem Fall ein Fehler war, ob gültig oder nicht. Sie hat den "Streit" um den Erzbischof nur verschärft.
Persönlich denke ich, der Hl. Vater konnte nur das Dekret der Exkommunikation aufheben, da sie wesenhaft in der geistigen Welt nicht bestand (Siehe die Anmerkung von Prof. May …Mehr
In den Augen des Hl. Vaters Papst Benedikt bestannt die Exkommunikation bestimmt! Ich denke, dass er glaubte das sie in jedem Fall ein Fehler war, ob gültig oder nicht. Sie hat den "Streit" um den Erzbischof nur verschärft.
Persönlich denke ich, der Hl. Vater konnte nur das Dekret der Exkommunikation aufheben, da sie wesenhaft in der geistigen Welt nicht bestand (Siehe die Anmerkung von Prof. May unten). Mit der Rücknahme des Dekretes ist aber nicht nur die Exkommunikation der vier Weihbischöfe aufgehoben, sondern auch zumindest indirekt die von Erzbischof Lefebve und von Bischof Castro Mayer!
Iacobus
@Monika Elisabeth:
Ihre Argumentation ist unlogisch. Wenn Papst Benedikt XVI. -wie Sie schreiben- "erkannt" hätte, daß "eine solche Exkommunikation null und nichtig ist" dann hätte er nix aufheben müssen. Daß er die Exkommunikation aufgehoben hat, zeigt hingegen, daß sie (auch in seinen Augen) bestand.
Conde_Barroco
Professor May: 👏 👏 👏
k_joha02
Prof.Georg Mai (Kirchenstrafe oder Kampfmittel?:
"In jüngster Zeit ist zu hören, dass der französische Erzbischof Lefebvre mit Kirchenstrafen belegt worden sei. Es ist nicht erkennbar, dass hier ein strafwürdiges Verhalten vorliegt. Ein Mann, der in einer eklatanten Identitätskriese der Kirche gemäß den Befehl seines Gewissens mit den ihm eigenen Mitteln den Glauben zu schützen und der Kirche zu …Mehr
Prof.Georg Mai (Kirchenstrafe oder Kampfmittel?:
"In jüngster Zeit ist zu hören, dass der französische Erzbischof Lefebvre mit Kirchenstrafen belegt worden sei. Es ist nicht erkennbar, dass hier ein strafwürdiges Verhalten vorliegt. Ein Mann, der in einer eklatanten Identitätskriese der Kirche gemäß den Befehl seines Gewissens mit den ihm eigenen Mitteln den Glauben zu schützen und der Kirche zu dienen sucht, lädt keine schwere Schuld auf sich. Er handelt in einem allgemeinen kirchlichen Notstand. In einer solchen Lage läßt Handeln gegen das Gesetz bzw. Gebot eine strafrechtliche Verantwortlichkeit regelmäßig nicht zustande kommen. Necessitas non habet legem (Not kennt kein Gebot) Solange die Sachfrage, um die es Lefebvre geht, nämlich ob gewisse "Reformen" den Glauben der Kirche verfäschen, nicht ordnungsgemäß behandel wird, kann auch von einem rechtmäßigen Verfahren gegen ihn nicht die Rede sein. Etwa über ihn verhängte Kirchenstrafen wären dann ungerecht und damit unwirksam. Noch weniger könnten Personen, die ihn unterstützen, von solchen getroffen werden." 👏
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FSSPX - Rund um die Piusbruderschaft.
Sammelalbum von Beiträgen, Videos und Schriften rund um die ehrenwerte Piusbruderschaft.Mehr
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Monika Elisabeth
@Iacobus
Wieso hätte man die Exkommunikation aufheben sollen, wenn es keine Notsituation war? Benedikt XVI. hat sicher erkannt, dass eine solche Exkommunikation null und nichtig ist und hat dies bestätigt. Ansonsten hätte es keinen Sinn gemacht, eine Exkommunikation bei gleichbleibender Einstellung aufzuheben. Ja im Gegenteil - damit hätte der Papst das Recht gebrochen.Mehr
@Iacobus

Wieso hätte man die Exkommunikation aufheben sollen, wenn es keine Notsituation war? Benedikt XVI. hat sicher erkannt, dass eine solche Exkommunikation null und nichtig ist und hat dies bestätigt. Ansonsten hätte es keinen Sinn gemacht, eine Exkommunikation bei gleichbleibender Einstellung aufzuheben. Ja im Gegenteil - damit hätte der Papst das Recht gebrochen.
Iacobus
Naja, der Notfall ist subjektiv angenommen, die Exkommunikation bei unerlaubter Bischofsweihe ist objektiv (Kirchenrecht)...
mariokin
@k_joha02
ja das würde mich auch interessierenMehr
@k_joha02

ja das würde mich auch interessieren
k_joha02
Kann nicht mal jemand zum 25. Jahrestag das ganze Video der Bischofsweihe einstellen! Es gibt ja leider immer nur Teile von dieser Messe zu sehen!
👏