Glaubenskongregation: Freiburg muss Ehebruch-Handreichung zurückziehen
Die pastorale Handreichung des Erzbistums Freiburg zu wiederverheirateten Geschiedenen muss zurückgezogen werden. Das erfuhr die katholische Zeitung „Tagespost“. Das Blatt berichtet von einem Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, vom 21. Oktober an den emeritierten Erzbischof von Freiburg, Robert Zollitsch. In Kopie ging das Schreiben an alle Bischöfe Deutschlands.
Die Handreichung enthalte „richtige und wichtige pastorale Hinweise“. Aber: Sie sei „in der Terminologie unklar“ und stimme „in zwei Punkten nicht mit der kirchlichen Lehre überein“.
Der Brief kritisiert die Auffassung, dass Wiederverheiratete zur „verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung“ kommen könnten, die Sakramente zu empfangen und diese Entscheidung wäre vom Pfarrer und von der Gemeinde „zu respektieren“.
Müller weiter: „Im Gegensatz zu dieser Auffassung betont das Lehramt der Kirche, dass die Hirten die verschiedenen Situationen gut unterscheiden und die betroffenen Gläubigen zur Teilnahme am Leben der Kirche einladen sollen, bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.“
Zudem warnt Erzbischof Müller vor einer „Verwirrung der Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe“.
Schließlich lehnt Müller die in der Handreichung beschriebene Gebetsfeier für Wiederverheiratete ab: „Feiern dieser Art wurden von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ausdrücklich untersagt.“ Es sei zwar nicht offiziell ausgesagt, dass die Gebetsfeier eine „Quasi-Trauung“ sei, „aber der Entwurf bietet dann doch eine Art ,Ritus‘“.
Fazit: „Aufgrund der genannten Divergenzen ist der Entwurf der Handreichung zurückzunehmen und zu überarbeiten, damit nicht pastorale Wege offiziell gutgeheißen werden, die der kirchlichen Lehre entgegenstehen.“
Die Handreichung enthalte „richtige und wichtige pastorale Hinweise“. Aber: Sie sei „in der Terminologie unklar“ und stimme „in zwei Punkten nicht mit der kirchlichen Lehre überein“.
Der Brief kritisiert die Auffassung, dass Wiederverheiratete zur „verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung“ kommen könnten, die Sakramente zu empfangen und diese Entscheidung wäre vom Pfarrer und von der Gemeinde „zu respektieren“.
Müller weiter: „Im Gegensatz zu dieser Auffassung betont das Lehramt der Kirche, dass die Hirten die verschiedenen Situationen gut unterscheiden und die betroffenen Gläubigen zur Teilnahme am Leben der Kirche einladen sollen, bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.“
Zudem warnt Erzbischof Müller vor einer „Verwirrung der Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe“.
Schließlich lehnt Müller die in der Handreichung beschriebene Gebetsfeier für Wiederverheiratete ab: „Feiern dieser Art wurden von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ausdrücklich untersagt.“ Es sei zwar nicht offiziell ausgesagt, dass die Gebetsfeier eine „Quasi-Trauung“ sei, „aber der Entwurf bietet dann doch eine Art ,Ritus‘“.
Fazit: „Aufgrund der genannten Divergenzen ist der Entwurf der Handreichung zurückzunehmen und zu überarbeiten, damit nicht pastorale Wege offiziell gutgeheißen werden, die der kirchlichen Lehre entgegenstehen.“